Kaufverkauf stellt grundsätzlich die technische Plattform bereit. Bei Anzeigen privater oder gewerblicher Verkäufer wird der jeweilige Verkäufer als solcher gekennzeichnet. Ob Verbraucherschutzrechte für den Kauf gelten, hängt insbesondere davon ab, ob der Verkäufer als Unternehmer handelt.
Die Standardsortierung berücksichtigt insbesondere Such-/Kategorienrelevanz, Aktualität, ungefähre Standortrelevanz und Qualitäts-/Vertrauenssignale. Bezahlte Hervorhebungen werden als Werbung/Top/Promoted gekennzeichnet und können die Sichtbarkeit beeinflussen.
Gewerbliche Verkäufer müssen Unternehmens-, Kontakt- und gesetzlich erforderliche Verbraucherinformationen bereitstellen. Kaufverkauf kann Angaben vor Freischaltung prüfen.
KI-Vorschläge für Titel, Beschreibung, Kategorie, Zustand oder Preis sind Hilfestellungen. Verkäufer müssen Angaben vor Veröffentlichung prüfen und bleiben für die Richtigkeit ihrer Anzeige verantwortlich.